Baum- & Strauchschnitt entlang von öffentlichen Straßen und Wegen
Das Frühjahr ist die Zeit des Baum- und Strauchschnittes. Im Zuge der jährlichen Gehölzpflege ersuchen wir darauf zu achten, dass das notwendige Lichtraumprofil auf angrenzenden Straßen und Wegen freigehalten wird und auch frei bleibt.
Einragende Äste und Sträucher sind von den Eigentümern bei
• Gehwege bis zu einer Höhe von 2,50m und bei
• Straßen bis zu einer Höhe von 4,50m
zu entfernen.
Zusätzlich ist darauf zu achten, dass Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungskörper ebenfalls soweit freigehalten werden, damit diese in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt sind.
Die ordnungsgemäße Gehölzpflege stellt einen wesentlichen Beitrag für die gefahrlose Benützbarkeit von öffentlichen Wegen und Straßen dar.
Wir bedanken uns im Voraus für die Unterstützung!