Die NÖ Landesregierung hat für sozial bedürftige Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher einen einmaligen Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,– für die Heizperiode 2024/2025 beschlossen. Von der Gemeinde Furth gibt es für jede positiv beurteilte Antragstellerin oder jeden Antragsteller zusätzlich € 100,–.
Eine Antragstellung ist bis 31. März 2025 am Gemeindeamt des jeweiligen Hauptwohnsitzes möglich.
Hier finden Sie die Richtlinien, samt Erläuterungen sowie das Antragsformular für die Antragstellung.
Wichtig: Bei der Beantragung des Heizkostenzuschusses 2024/2025 ist die E-Card sowie Ihr Einkommensnachweis am Gemeindeamt vorzulegen. Die Förderung ist für jeden Haushalt nur einmal möglich!
Nähere Informationen finden Sie hier!