Bauratgeber
Bevor Sie ein Grundstück in Furth kaufen, ist eine genaue Informationenbeschaffung über Lage, Form, Bodenverhältnisse und Flächenwidmung unabdingbar.
Bei Bauvorhaben im Ortsgebiet von Furth ist zusätzlich zu den gesetzlich vorgegeben Richtlinien (z.B. der NÖ Bauordnung 2014) der Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan sowie der Gefahrenzonenplan und die Gefahrenhinweiskarte der Marktgemeinde Furth bei Göttweig zu berücksichtigen. Während der Parteienverkehrszeiten kann in die Pläne Einsicht genommen werden.
Nach einer erfolgten Grobplanung, beurteilt die Baubehörde das Bauverfahren. Es ist zwischen bewilligungspflichtigen, anzeigepflichtigen und meldepflichtigen Bauvorhaben zu unterscheiden. Detaillierte Informationen finden Sie im Folder „Baurecht – Was Sie unbedingt wissen sollten“. Die Gemeindebedienstete, Frau Marion Pasrucker, steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Zuschüsse zum Aufwand für das Wohnen gewährt das Land Niederösterreich sofern die Voraussetzungen für die Förderungsrichtlinien seitens der Förderwerber erfüllt werden.
Bauberatung von NIEDERÖSTERREICH GESTALTE(N)
Die Initiative NÖ GESTALTE(N) vom Amt der NÖ Landesregierung ist eine Plattform für Bauen, Architektur und Gestaltung für Bauwerberinnen und Bauwerber, die jederzeit und völlig kostenfrei abgerufen werden kann. Dabei besteht die Möglichkeit eine persönliche Beratung oder eine Unterstützung bei der Verwirklichung der Bauvorhaben zu einem Unkostenbeitrag von € 90,00 in Anspruch zu nehmen.
Mit einem Klick auf die „Persönliche Bauberatung„ werden Sie umgehend auf die Homepage weitergeleitet, wo Sie die nächsten Schritte der persönlichen Beratung erfahren.